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COVID Inzidenz Rom

COVID / Corona Regeln in Rom und Italien

Italien und vor allem die Metropolregion Rom, Mailland und Bergamo waren sehr stark von der Covid-Pandemie betroffen. Die Situation hat sich mittlerweile deutlich entspannt, aber ist nicht ausgestanden. Da es innerhalb Italiens immer wieder zu Covid-Ausbrüchen kommt und zum Schutz der Allgemeinheit wurden neue Regeln für den  Besuch von Sehenswürdigkeiten, Museen oder Veranstaltungen verabschiedet.

Besucher von Veranstaltungen, Museen wie zum Beispiel dem Kolosseum, der Engelsburg oder dem Vatikan dürfen diesen nur noch besuchen, wenn diese ein Covid-Zertifikat vorzeigen können. Wer dies nicht kann, erhält auch kein Zugang. Die Reglung betrifft alle Personen ab 6 Jahren.

Covid-Zertifikat - Was ist das?

Italien versteht unter dem Covid-Zertifikat (certificazione verde) folgende Möglichkeiten.

  • 1. vollständig Geimpfte Personen
    • mindestens 7 Tage nach der zweiten Impfung für Impfstoffe, die zweimal geimpft werden (Pfizer / BioNTech, Moderna, AstraZeneca)
    • mindestens 4 Wochen nach der Impfung für Impfstoffe, die nur einmal geimpft werden (Johnson & Johnson’s Janssen)
    • mindestens 7 Tage nach einer Impfung für Personen, die sich vorher mit Covid infiziert hatten
  • 2. getestete Personen
    • alle Personen die einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen können
  • 3. genesene Personen
    • alle Personen die einen vor mindestens 11 Tagen positiven PCR- oder Antigen-Test nachweisen können und dieser nicht älter als 6 Monate ist.

Wie weise ich mein Covid-Zertifikat nach?

Der Nachweis erfolgt entweder analog (z. B. Impfpass) oder digital (z. B. Smartphone-Apps). Empfohlen wird die digitale Variante. Laut europäischem Verbraucherschutz können alle EU-Zertifikate-Apss, auch die deutschen Apps wie "Corona-Warn-App", "Luca-App" oder "CovPass-App", verwendet werden.

Darüber hinaus muss immer ein Ausweis oder Reisepass zur Prüfung vorgezeigt werden.

Maskenpflicht oder keine Maskenpflicht?

In geschlossenen Räumen die öffentlich zugänglich sind wie in  Museen, Sehenswürdigkeiten oder einem Flughafen  ist das Tragen einer Maske ab 6 Jahren verpflichtend. Das gilt ebenfalls bei den öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine generelle Maskenpflicht im Freien ist aktuell nicht nötig. Es muss aber immer eine Maske zur Verfügung stehen bzw. mit sich geführt werden.

Temperaturmessung

Wer ein Museum, eine Sehenswürdigkeit und (fast) alle anderen Einrichtungen betreten möchte, muss sich vorher einer Temperaturmessung unterziehen lassen. An den Eingängen steht jeweils ein Mitarbeiter und mit einem Thermometer die aktuelle Körpertemperatur. Diese darf maximal 37,3 Grad betragen. Personen mit einer höheren Temperatur darf kein Einlass gewährt werden.